Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz
Erklärung zur Informationspflicht
Veranstaltungen der Bildungshaus Retzhof GmbH
Das Bildungsprogramm der Bildungshaus Retzhof GmbH umfasst sowohl Eigen- als auch Gastveranstaltungen. Bei Gastveranstaltungen befinden sich weiterführende Informationen bzw. erfolgt die Anmeldung im Gegensatz zu Eigenveranstaltungen über die Homepage Dritter. Im Rahmen dieser AGBs sind unter „Veranstaltungen“ nur Eigenveranstaltungen, die vom Bildungshaus Retzhof geführt werden zu verstehen.Wie kann ich mich über die Leistungen des Hauses vorab informieren und beraten lassen?
Für alle unsere Angebote (Kurse, Seminarraum mieten, Outdoor-Angebote, Nächtigung und Verpflegung, Zusatzwünsche,…) bieten wir Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie uns unter Tel.: 03452 827 88 - 0 oder senden Sie uns Ihre Anfrage einfach per Email: office@retzhof.atWie kann ich mich für eine Veranstaltung anmelden oder Reservierungen vornehmen?
Sie können sich auf postalischem Weg, per Email oder direkt auf unserer Website zu unseren Veranstaltungen anmelden. Alle Kursanmeldungen, aber auch Raumbuchungen und sonstige Bestellungen und Reservierungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedenfalls der Schriftform. Nur dann ist Ihre Anmeldung oder Reservierung verbindlich und Sie akzeptieren unsere Geschäftsbedingungen.Bildungshaus Retzhof GmbH
Dorfstrasse 17
8435 Wagna
Email: office@retzhof.at
Website: www.retzhof.at
Was passiert, nachdem ich mich für eine Veranstaltung angemeldet habe?
Nach Ihrer schriftlichen Anmeldung für eines unserer Bildungsangebote erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung samt beiliegender Rechnung. Bitte zahlen Sie den dort ausgewiesenen Teilnahmebeitrag ein. Fahrtkosten, Verpflegungs- und Nächtigungskosten sind in diesem Betrag nicht enthalten.Ihre Einzahlungsbestätigung gilt als gültige Reservierung.
Möglicher Ausschluss von Personen und Organisationen
Die Bildungshaus Retzhof GmbH behält sich vor, im Einzelfall auch ohne Angabe von Gründen, Personen und Organisationen zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen oder wegzuweisen, wenn wir durch deren Verhalten die Unternehmenskultur oder die Grundsätze und Sicherheit unseres Hauses gefährdet sehen. Dies gilt ebenso, wenn nach unserer subjektiven Einschätzung damit das Erreichen des Veranstaltungszieles gefährdet ist oder die Annahme begründet erscheint, dass andere TeilnehmerInnen oder Gäste des Hauses durch deren Verhalten, in physischer oder psychischer Hinsicht Schaden erleiden könnten. Ausschließungsgründe von Buchungen (Gast- und Eigenveranstaltungen) gemäß Ö-Cert-Beurteilungsraster zur Abgrenzung von Erwachsenenbildung im Unterschied zu Therapie/Freizeit/Gesundheit/Esoterik (Beurteilungsraster-15; BGBLA_2012_II_269) Die Bildungshaus Retzhof GmbH, behält sich vor, Individuen, Gruppen und Organisationen von der Ausübung ihrer Tätigkeit im Bildungshaus auszuschließen, sofern sie in Form und/oder Inhalt die Richtlinien des Ö-Cert-Beurteilungsrasters hinsichtlich Anerkennung als Erwachsenenbildungsorganisation verletzen. Ein Ausschluss von der Ausübung der Tätigkeit am Retzhof kann unmittelbar beim Vorgang der Buchung erfolgen, indem mündlich oder schriftlich auf die Unvereinbarkeit mit den Richtlinien des Ö-Cert hingewiesen wird. Er kann aber auch nach Prüfung des Sachverhaltes durch das Haus rückwirkend binnen 10 Werktagen von der Leitung des Hauses ausgesprochen werden. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel zulässig.Unsere Preise und Preisanpassungen
Als Bildungshaus sind wir dem Gründungsgedanken der Volksbildung verbunden und verpflichtet. Die Aufwendungen für Bildung und die dafür erforderliche Infrastruktur sollen auch in finanzieller Hinsicht möglichst barrierefrei und „inklusiv“ für alle Menschen sein. Wir kalkulieren unsere Preise für unsere TeilnehmerInnen und Gäste daher sehr günstig und sehr knapp. Aus diesem Grunde behalten wir uns jeweils zum Jahreswechsel Preisanpassungen gemäß dem Österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) vor.Warteliste bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen
Wenn Sie eine Veranstaltung buchen, bei der kein Platz mehr frei ist, verständigen wir Sie darüber und setzen wir Sie gerne und unverbindlich auf eine Warteliste. Sollte ein Platz frei werden, wird Ihnen von uns automatisch und unverbindlich der Platz angeboten. Da sich freiwerdende Plätze oft sehr kurzfristig vor Beginn der Veranstaltung ergeben, gelten in diesem Fall bezüglich der Einzahlung des Seminarbeitrages, die telefonisch oder per Email mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen.Was passiert bei Absage oder Änderung einer Veranstaltung?
Wenn die erforderliche TeilnehmerInnenzahl bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung nicht erreicht wird, müssen wir die Veranstaltung absagen. Sie werden davon umgehend in Kenntnis gesetzt. Bereits eingezahlte Teilnahmebeträge werden Ihnen in diesem Fall zur Gänze und umgehend rücküberwiesen. Sollte sich kurzfristig eine Änderung bei einer Veranstaltung ergeben, so werden wir einen gleichwertigen Ersatz zur vollen Erbringung der von uns angekündigten Leistungen bieten. In diesem Fall erfolgt keine Kostenrückerstattung. Bei maßgeblichen inhaltlichen oder strukturellen Veränderungen der von uns angekündigten Leistungen, ist die teilweise oder vollständige Rückerstattung der bereits eingezahlten Teilnahmebeiträge vorgesehen. Für allfällige weitere anfallende Kosten, die sich mittel- und unmittelbar durch die Absage einer unserer Veranstaltungen ergeben (z.B. anderweitige Reservierungen oder Absagen), ist jede Haftung dafür unsererseits ausgeschlossen. Unsere Veranstaltungen werden zumeist langfristig geplant. Organisatorisch unumgängliche Abweichungen zwischen Ausschreibung und Durchführung von Veranstaltungen sowie der Qualitätsverbesserung dienliche Änderungen bezüglich Inhalt, Ort, Termin oder vortragenden Personen, berechtigen die Teilnehmenden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.Wie buche ich Seminarräume, Nächtigung und Verpflegung?
Um sich über unsere diesbezüglichen Leistungen zu informieren, kontaktieren Sie uns am besten vorab . Wir informieren Sie darüber gerne, übermitteln Ihnen auf Wunsch ein schriftliches Angebot und nehmen Ihre schriftliche Reservierung gerne entgegen. Bei Veranstaltungen, die durch Dritte in unserem Hause durchgeführt werden (Gastveranstaltungen), ersuchen wir nach Möglichkeit um Übermittlung des Veranstaltungsprogrammes und der Nächtigungs- und Verpflegungsliste bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung. Dies hilft uns entscheidend bei unserem Anliegen, für unsere Gäste einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können.Vertragsabschluss
Reservierungen von Seminarräumen oder Gästezimmer kommen durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch die Bildungshaus Retzhof GmbH zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den Geschäftszeiten der Bildungshaus Retzhof GmbH erfolgtKein hauseigenes Personal zwischen 20.00 und 7.00 Uhr vor Ort
Wir weisen darauf hin, dass die Rezeption des Hauses nicht durchgehend besetzt ist und sich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr kein hauseigenes Personal auf der Liegenschaft aufhält. Wir halten in dieser Zeit für unsere Gäste jedoch ein Notruf- und Alarmierungssystem bereit, das eine rasche Erste Hilfe bis zum Eintreffen von hauseigenem Personal gewährleistet. Näheres dazu kann der Zimmermappe bzw. den diesbezüglichen Aushängen in Zimmern und Fluren entnommen werden. Gerne steht die Rezeption beratend für spezielle Wünsche zu besonderen Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung. Für Menschen mit durchgehendem Obsorge- und Pflegebedarf kann der Retzhof die notwendigen Einrichtungen nicht zur Verfügung stellen und muss daher jede Haftung ausschließen.Was passiert bei einer Stornierung?
Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung des Hauses Wir wollen bei unseren Veranstaltungen allen Teilnehmenden eine hohe Qualität bieten. Daher sind unsere TeilnehmerInnenzahlen fast immer begrenzt. Unsere Teilnahmebeiträge sind u.a. daher auch sehr knapp und genau kalkuliert, sodass wir in folgenden Fällen Stornogebühren einheben müssen: Bei Einlangen der schriftlichen Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, fallen für Sie keine Stornokosten an. Bei Einlangen der schriftlichen Stornierung bis 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, verrechnen wir eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr. Danach, bei Nichtabmeldung und/oder Nichtteilnahme, wird die Teilnahmegebühr an der Veranstaltung zu 100% in Rechnung gestellt. Die Stornogebühr entfällt, wenn Sie im Falle einer Verhinderung eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer namhaft machen, der Ihren Platz einnimmt. Stornierung von Zimmern Für reservierte Zimmer, die nicht spätestens bis zu 1 Woche vor der Abreise storniert werden, stellen wir 50% der Nächtigungsgebühr in Rechnung. Für Stornierungen innerhalb 7 Tage vor Anreise und bei Nichterscheinen stellen wir die volle Nächtigungsgebühr in Rechnung Stornierung von Seminarräumen Bei Einlangen der schriftlichen Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung, fallen für Sie keine Stornogebühren an. Bei Einlangen der schriftlichen Stornierung bis zu 7 Tagen vor der Veranstaltung, verrechnen wir 50% der vereinbarten Raummiete. Bei Einlangen der schriftlichen Stornierung innerhalb 7 Tage vor der Veranstaltung, verrechnen wir 100% der vereinbarten Raummiete als Stornogebühr. Bekanntgabe der Personenanzahl bei Reservierungen Die definitive Personenanzahl für die Reservierung von Gästezimmern und Verpflegsleistungen aller Art (F, ME, AE, Pausenpauschalen, Buffetplätze, Lunchpakete,…) bei Einbuchungen in unserem Haus durch Dritte (sog. „Gastveranstaltung“), ist spätestens sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Die genannte Zahl gilt für uns als verbindlich und wird in der Folge in Rechnung gestellt.Rechte des Vertragspartners bei der Beherbergung
Durch den Vertragsabschluss mit der Bildungshaus Retzhof GmbH für die Übernachtung in einem der Gästezimmer erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, und Einrichtungen des Bildungshauses Retzhof, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Der Vertragspartner hat hiebei allerdings die Hausordnung zu beachten.Pflichten des Vertragspartners bei der Beherbergung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Wir sind nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Die Zimmergäste haften der Bildungshaus Retzhof GmbH gegenüber für jeden Schaden, den sie oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Zimmergastes Leistungen des Bildungshauses Retzhof entgegennehmen, verursachen.Recht der Bildungshaus Retzhof GmbH bei der Beherbergung
Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht uns das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht uns weiters zur Sicherung unserer Forderung aus dem Vertrag für die Übernachtung im Gästezimmer, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.Pflichten der Bildungshaus Retzhof GmbH bei der Beherbergung
Die Bildungshaus Retzhof GmbH ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem ihrem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.Ende der Beherbergung – Vorzeitige Auflösung
Die Miete der Gästezimmer endet mit Zeitablauf. Reist ein Vertragspartner vorzeitig ab, sind wir berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Die Bildungshaus Retzhof GmbH wird hiebei in Abzug bringen, was sie sich infolge der Nichtinanspruchnahme aufgrund der vorzeitigen Abreise erspart hat oder was sie durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit der Bildungshaus Retzhof GmbH. Wir sind berechtigt, das Vertragsverhältnis bezüglich der Gästezimmer mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, oder dessen Personal gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; b) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, können wir den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.Erkrankung oder Tod des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Bildungshaus Retzhof, so wird über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung gesorgt. Ist Gefahr in Verzug, wird die Bildungshaus Retzhof GmbH die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird die Bildungshaus Retzhof GmbH auf Kosten des Gastes für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind. Die Bildungshaus Retzhof GmbH hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:- offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe.
- notwendig gewordene Raumdesinfektion.
- unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände.
- Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw. soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden.
- Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Nichtverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä.
- allfällige sonstige Schäden, die der Bildungshaus Retzhof GmbH entstehen.